Ökostromanbieter


Ökostromanbieter: Qualitäts- und Preisvergleich

EEG Rück- und Ausblick

 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll in diesem Jahr reformiert werden. Damit man die Reformen beim EEG besser versteht, ist, wie auch bei anderen Themen, ein Blick in die Geschichte hilfreich.

Was waren die Beweggründe zur Einführung des EEG?

Ziel der Einführung des EEG war eine klima- und umweltverträgliche Stromversorgung Deutschlands. Dabei sollte die Stromversorgung unabhängiger von fossilen Brennstoffen erfolgen und auch bezahlbar bleiben.

Erneuerbare Energien sind unabdingbar für die Erreichung dieser Ziele. Bei der Einführung des EEG war der Anteil der erneuerbaren Energien sehr gering. Der Anteil der erneuerbaren Energien ist inzwischen auf etwa 25 Prozent gestiegen. Dieser Anstieg beim Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung Deutschlands ist großteils auf die Einführung des EEG's zurückzuführen.

Der Anteil der Erneuerbaren soll zukünftig, auch mittels des EEG, weiter wachsen. So ist für das Jahr 2025 ein EE-Anteil von 40 bis 45 Prozent angepeilt.

Anhand dieser Zahlen erkennt man bereits, dass das EEG ein sehr erfolgreiches Instrument für die Ökostrom-Förderung ist. Der EE-Anteil konnte beeindruckende Wachstumsraten aufweisen. Seit der Einführung des EEG im Jahr 2000 konnten regenerative Energien ein recht kontinuierliches Wachstum verzeichnen.

Bei den erneuerbaren Energiequellen war im Jahr 2000 besonders die Wasserkraft etabliert. Windenergie und auch Sonnenenergie waren, zumindest was die Nutzung zur Stromerzeugung angeht, im Jahr 2000 noch in den Kinderschuhen. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sollte auch die Weiterentwicklung dieser noch relativ jungen Technologien gefördert werden.

Diese Förderung wurde jedoch nicht, wie bei andere Energien üblich, durch die Verwendung von Steuermitteln realisiert. Die Verwendung von Steuermitteln war durchaus üblich bei Atom- und Kohlestrom.

Die Förderung der erneuerbaren Energien wurde durch eine Umlage auf den Strompreis finanziert, der sogenannten EEG-Umlage. Die EEG-Umlage ist nicht zu verwechseln mit der Stromsteuer, die primär zur Finanzierung der Renten genutzt wird. Seit einigen Jahren beträgt die Stromsteuer 2,05 Cent je kWh.

Die erneuerbaren Energien konnten von der Einführung des EEG im Jahr 2000 klar profitieren. Durch das EEG wurden Anlagenbetreibern, die auf regenerative Energien setzen, feste Abnahmepreise für ihren Strom zugesichert. Außerdem wurde ihnen die vorrangige Einspeisung ihres Stroms zugesichert. Dadurch hatten Anlagenbetreiber, die Ökostrom produzieren wollten, eine Planungssicherheit. Gerade diese Planungssicherheit ist bei großen Investitionen sehr wichtig.

Durch diese Planungssicherheit ist der breite Markteintritt regenerativer Energien geglückt. So konnten Wind- und Sonnenenergie seit dem Jahr 2000 spürbar zulegen. Erst durch diese Energieformen ist ein EE-Anteil von heute etwa 25 Prozent möglich geworden.

Gründe für die EEG Reform 2014

Gerade weil das EEG in der Vergangenheit so erfolgreich war, ist eine Überarbeitung notwendig. Dies hört sich im ersten Moment sicherlich paradox an. Aber gerade weil das EEG erfolgreich war und zu vielen neuen Ökostrom-Anlagen geführt hat, ist auch die EEG-Umlage gestiegen. Die EEG-Umlage 2014 beträgt 6,24 Cent je Kilowattstunde. Mit dieser Umlage werden aktuell etwa 24 Milliarden Euro pro Jahr umverteilt.

Die EEG Reform 2014 muss den Spagat zwischen dem weiteren zielregerichteten Ausbau der Nutzung regenerativer Energien und der Bezahlbarkeit des Stroms bewerkstelligen.

Gerade der Ausbau und die Bezahlbarkeit waren bereits im Jahr 2000 im ersten Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt worden. Die Bezahlbarkeit und der notwendige kostengünstige Ausbau sind auch hinsichtlich der weiteren gesellschaftlichen Akzeptanz der Energiewende von großer Bedeutung. Auf die konkrete Ausgestaltung der Reformen wird in weiteren Artikeln sicherlich noch eingegangen werden.