Ökostromanbieter


Ökostromanbieter: Qualitäts- und Preisvergleich

 

Beim TÜV (Technischer Überwachungsverein) gibt es keine einheitliche Zertifizierung für Ökostrom. Der TÜV unterteilt sich in mehrere regionale Organisationen. Bei der Bewertung der Ökostromanbieter sind besonders der TÜV Nord, der TÜV Rheinland und der TÜV SÜD aktiv. Die Bewertung der Ökostromanbieter ist stark abhängig von der jeweiligen TÜV-Organisation. Es gibt aber wesentliche Merkmale, die beim Vergleich der Organisationen auffallen.

Der TÜV Nord

Der TÜV Nord zertifiziert Ökostromanbieter und Ökostrom-Tarife nach der "Basisrichtlinie Ökostromprodukte 1304". Nach dieser Richtlinie wird der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen. Es können aber bis zu 50 Prozent des Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplung stammen, d.h. es können sich hinter dem Zertifikat des TÜV Nord auch Erdgas-Kraftwerke verbergen. Diese KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) erreichen durch die gleichzeitige Nutzung von Strom und Wärme einen sehr viel höheren Nutzungsgrad als Kraftwerke, die nur Strom produzieren bzw. deren abgegebene Wärme nicht genutzt wird. Zusätzlich kann der Strom auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückgeführt werden. Der TÜV Nord lässt hier aber auch Zertifikate zu. Außerdem fordert der TÜV-Nord, dass die Förderung der erneuerbaren Energien ein wesentliches Unternehmensziel sein soll. Dabei werden aber keine konkreten Fakten oder Zahlen genannt. Ökostromanbieter müssen Aufschläge auf ihre  Ökostrom-Tarife in die Förderung erneuerbarer Energien investieren, insbesondere in den Neubau von Erzeugungsanlagen, die regenerative Energien nutzen. (TÜV-Nord)

Der TÜV Rheinland

Der TÜV Rheinland versieht die getesteten Ökostromanbieter mit dem Qualitätsmerkmal "ökologisch verträgliche Erzeugung". Dabei stellt sich natürlich die Frage was eine "ökologisch verträgliche Erzeugung" ist. Der TÜV Rheinland definiert dazu zunächst die Energiequellen für erneuerbare Energien. Das sind Biogas, Biomasse (naturbelassen), Deponiegas, Geothermie, Wasserkraft (Speicherkraftwerke nur in Verbindung mit erneuerbaren Energien), Windenergie und Solarenergie. 

Im Vergleich zum TÜV Nord beschränkt sich der TÜV Rheinland hier auf erneuerbare Energiequellen. Deshalb wird die  Kraft-Wärme-Kopplung als Grundlage für die Zertifizierung der Ökostromanbieter nicht berücksichtigt. Gleichwohl sieht der TÜV Rheinland die Bedeutung der KWK mit ihrem hohen Nutzungsgrad. Im Kriterienkatalog wird von jedem Ökostromanbieter auch eine  Zuordnung des Stroms auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Energiequellen gefordert. 

Der TÜV Rheinland fordert von jedem zertifizierten Ökostromanbieter, dass der Zubau von Erzeugungskapazitäten auf Basis erneuerbarer Energien wesentliches Ziel der Unternehmenspolitik sein soll und das dieses Ziel auch schriftlich hinterlegt ist (z.B. im Gesellschaftervertrag). Dabei werden wie beim TÜV Nord keine konkreten Zahlen bzgl. Anteil von Neuanlagen etc. genannt.  (TÜV Rheinland)

Der TÜV SÜD

Der TÜV SÜD bietet gleich mehrere Zertifizierungen für Ökostromanbieter an.  Für die 4 Kriterienkataloge des TÜV SÜD sind hier die wichtigsten Merkmale aufgelistet:

  • EE01: Strom aus erneuerbaren Energien
    • Energieträger bestehen aus 100% erneuerbaren Energien
    • Mindestens 25% der Liefermenge stammen aus neuen Kraftwerken
    • erhobene Preisaufschläge dienen dem Ausbau regenerativer Energien
  • EE02: Strom aus Wasserkraft
    • Energieträger ist zu 100% Wasserkraft
    • es besteht eine Zeitgleichheit zwischen Erzeugung und Verbrauch im Viertelstunden-Raster
    • erhobene Preisaufschläge dienen dem Ausbau regenerativer Energien
  • UE01: Strom aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
    • Energieträger mindestens 50% erneuerbare Energien, Rest KWK
    • es besteht eine Zeitgleichheit zwischen Erzeugung und Verbrauch im Viertelstunden-Raster
    • es stammen mindestens 25% der erneuerbaren Energien aus neuen Kraftwerken
    • erhobene Preisaufschläge dienen dem Ausbau regenerativer Energien
  • UE02: Strom aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
    • Energieträger mindestens 50% erneuerbare Energien, Rest KWK
    • erhobene Preisaufschläge dienen dem Ausbau regenerativer Energien (TÜV Süd)

Der TÜV SÜD definiert gleich im ersten Satz des Kriterienkataloges EE01 den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien als wichtiges Ziel der Ökostromanbieter. Der TÜV SÜD ist auch die erste der bisher aufgeführten Organisationen, die klare Zahlen und Prozentwerte für den Anteil der Liefermenge aus neuen Kraftwerken nennt. Dabei werden "neue Kraftwerke" definiert als Kraftwerke, die noch keine drei Jahre in Betrieb sind. Hier ist der Zeitpunkt der erstmaligen Zertifikatserteilung relevant. Das bedeutet, dass eine Anlage, die 2004 gebaut wurde und 2006 erstmalig zertifiziert wurde, fortwährend als neue Anlage gilt und in die 25 % eingerechnet wird. Bei genauer Betrachtung des 25%-Wertes relativiert sich dieser also.

Der Kriterienkatalog EE02 fordert keine 25 Prozent Neuanlagen und ist somit, was den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien angeht, weniger interessant.

Er ist aber nennenswert, da er als erster Kriterienkatalog eine Zeitgleichheit von Erzeugung und Verbrauch vorsieht. Das ist möglich, da hier eine Eingrenzung auf Wasserkraft vorgenommen wird. Bei Windanlagen wäre eine solche Zeitgleichheit schwieriger realisierbar, da die Erzeugung aufgrund schwankender Windverhältnisse sehr variabel ist. Die Erzeugung bei Wasserkraft ist deutlich planbarer. Deshalb ist hier auch eine Zeitgleichheit von Erzeugung und Verbrauch realisierbar. Im Kriterienkatalog EE02 wird aber keine Aussage zum Anteil der Neuanlagen getroffen. Der Neubau größerer Anlagen ist mit erheblichen Eingriffen in die Natur verbunden. Aus diesem Grund werden aktuell auch kaum größere Anlagen auf Wasserkraft-Basis gebaut. Das bedeutet aber auch, dass durch diesen Kriterienkatalog meist kein zusätzlicher Nutzen für die Umwelt erzielt wird, da alte und seit Jahren bestehende Anlagen zertifiziert werden.

Beim Vergleich der beiden Kriterienkataloge UE01 und UE02 stellt sich der Kriterienkatalog UE01 als interessanter heraus. Beide Zertifizierungen lassen eine Stromerzeugung durch KWK (Kraft-Wärme-Kopplung) zu. Dabei fällt beim Vergleich wieder die 25 prozentige Quote von Neuanlagen beim Kriterienkatalog UE01 auf. Hier gelten die gleichen Kriterien für die Ökostromanbieter wie bei EE01.

Zusammenfassend kann man beim Vergleich der Kriterienkataloge des TÜV SÜD feststellen, dass EE01 und UE01 konkrete Zahlen und Prozentwerte für Neuanalgen nennen, d.h. Ökostromanbieter, die nach diesen beiden Kriterienkatalogen zertifiziert sind und deren Neuanlagenanteil knapp über 25% liegt, müssen bei steigender Kundenanzahl den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien forcieren, da sie sonst nicht mehr den 25%-Wert für Neuanlagen erfüllen können. Steigt die Kundenanzahl der Ökostromanbieter nicht,  behalten sie ihre Zertifizierung und müssen nicht in Neuanlagen investieren.