Offshore Umlage
Windkraftanlagen, die Offshore gebaut werden, gewinnen immer mehr an Bedeutung. Waren es vor kurzer Zeit nur einige wenige Testanlagen, so gibt es inzwischen die ersten großen Windparks in Nord- und Ostsee.
Diese Offshore Windparks haben zahlreiche Vorteile gegenüber den Windparks, die an Land gebaut werden. Ein wichtiger Grund für die Platzierung von Windkraftanlagen auf offener See sind die konstanteren Windgeschwindigkeiten. Auf offener See können die Windkraftanlagen ihr Potenzial also deutlich besser entfalten.
Doch Offshore Windenergie hat nicht nur Vorteile. Der Bau von Windkraftanlagen auf hoher See ist auch mit vielen Herausforderungen verbunden. Neben dem eigentlichen Transport der notwendigen Teile und dem Aufbau der Anlagen ist auch das Salzwasser eine große Herausforderung. Außerdem sind die physikalischen Kräfte, die auf offener See wirken, deutlich größer.
Warum wird die Offshore Umlage eingeführt?
Wenn die Windkraftanlagen auf offener See erfolgreich gebaut wurden, muss der erzeugte Strom natürlich abtransportiert werden. Für das Verlegen solcher Seekabel sind Spezialschiffe und speziell geschultes Personal notwendig. Diese spülen dann diese dicken Seekabel auf dem Meeresgrund ein. Wenn das Kabel dann an Land gelangt, sind die Netzbetreiber für den Abtransport des Ökostroms zuständig. Gerade hier gibt es große Herausforderungen für die Betreiber von Stromnetzen, da große Strommengen abtransportiert werden müssen.
Wenn es in der Vergangenheit Probleme beim Anschluss von Windparks gab, konnte zunächst der Betreiber des Windparks den finanziellen Schaden tragen. Zukünftig soll hier die Offshore Umlage für Windparkbetreiber eine schnellere Entlastung bringen. Mit der Offshore Umlage sollen gewisse finanzielle Schäden auf die Netzentgelte umgelegt werden. Die Offshore Umlage ist damit vergleichbar mit der KWK-Umlage. Im Gegensatz zu dieser ist die Offshore Umlage aber eine reine Entschädigungsumlage, d.h., wenn es zu Störungen oder auch Verzögerungen beim Netzanschluss von Windanlagen auf hoher See kommt, werden diese Kosten teilweise sozialisiert. Es werden aber nicht alle Entschädigungskosten gewälzt.
In der Praxis hat der Windparkbetreiber dann Schadensersatzansprüche gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber (das sind die Betreiber der großen Überlandleitungen). Die ÜNB (Übertragungsnetzbetreiber) können dann einen Teil dieser Schadensersatzansprüche weitergeben. Der prozentuale Selbstbehalt der Übertragungsnetzbetreiber sinkt aber bei steigender Schadenssumme.
Der Vorteil der neuen Umlage liegt also in einer größeren Investitionssicherheit für den Windparkbetreiber. Auch der Übertragungsnetzbetreiber hat weiterhin ein Interesse den Windpark termingerecht anzuschließen, da er einen Teil der eventuell fälligen Schadensersatzansprüche selbst tragen muss. Der Nachteil der Offshore Umlage liegt natürlich in der zusätzlichen finanziellen Belastung der Stromverbraucher. Diese neue Umlage wird vermutlich ab dem 1. Januar 2013 wirksam.