Direktvermarktung von Ökostrom
Was verbirgt sich hinter dem Begriff "Direktvermarktung" von Ökostrom? Hinter der Direktvermarktung verbirgt sich der Verkauf von Ökostrom an Abnehmer oder der Ökostrom-Verkauf an der Strombörse. Die Strombörse handhabt Ökostrom und Graustrom identisch, d.h. Ökostrom und Graustrom werden zum gleichen Preis verkauft. Der Strompreis wird an der Börse durch die verschiedenen Marktmechanismen gebildet.
Möglichkeiten der Direktvermarktung
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten der Direktvermarktung ohne die "alte" Vergütung des Ökostroms nach den üblichen, feststehenden EEG-Vergütungssätzen. Der lokale Netzbetreiber hat in diesen "alten" Fällen, abhängig vom "Baujahr" der Anlage die Zahlungen nach einem festen Muster vorgenommen.
Direkter Verkauf an der Strombörse
Eine theoretische Möglichkeit für den Verkauf von grünem Strom ist der direkte Verkauf an der Strombörse, d.h., der Verkauf erfolgt ohne jede Form der Bezuschussung. Obwohl Ökostrom immer günstiger produziert werden kann, wird dieser Weg sehr selten gegangen. In den meisten Fällen können die Ökostrom-Anlagen unter den jetzigen Marktbedingungen (z.B. Thema Kosten für CO2-Zertifikate oder Risiko-Versicherung für Atomkraftwerke ) nicht wirtschaftlich betrieben werden. Deshalb kommen Bezuschussungen in Spiel.
Verkauf an Lieferanten oder direkt an Abnehmer
Eine andere Möglichkeit der Direktvermarktung ist der direkte Vertrieb des Ökostroms an Abnehmer oder Lieferanten (ohne den Umweg über die Börse). Seit dem Jahr 2012 gibt es für diese direkte Form der Vermarktung das Marktprämienmodell.
Beim Marktprämienmodell wird die preisliche Differenz zwischen dem EEG-Vergütungssatz und dem Preis an der Börse mittels der sogenannten Marktprämie ausgeglichen. Wenn man den durchschnittlichen monatlichen Börsenpreis zu der Marktprämie addiert, erhält man die vorherige Vergütung nach dem EEG-Satz. Anlagenbetreibern entsteht also kein finanzieller Schaden beim Wechsel auf das Marktprämienmodell. Beim Verkauf zu Zeiten hoher Nachfrage und damit hohen Preisen könnte der Anlagenbetreiber sogar ein Plus verbuchen.
Das Marktprämienmodell ist politisch gewollt. Dementsprechend attraktiv ist dieses Modell auch ausgestaltet. Besonders gut regelbare Anlagen auf Gas-Basis (z.B. auch auf Klärgas- oder Grubengas-Basis) können von diesem Modell profitieren.
Der Umstieg von der EEG-Vergütung auf das Marktprämienmodell ist einfach. Außerdem können Anlagenbetreiber monatlich zwischen EEG-Vergütung und Marktprämienmodell wechseln.
Marktprämienmodell: höhere Vergütung
Der Anlagenbetreiber kann durch das Marktprämienmodell weiter profitieren. Dies ist mittels der sogenannten Managementprämie oder mittels der Flexibilitätsprämie möglich.
Managementprämie
Mit der Managementprämie wird der zusätzliche Aufwand der EE-Anlagenbetreiber entlohnt. Es entsteht zusätzlicher Aufwand, da der Anlagenbetreiber zur Übermittlung von Einspeise-Prognosen verpflichtet ist. Diese Prognosen müssen das geplante Einspeiseverhalten abbilden. Die Genauigkeit dieser Prognosen ist natürlich zum großen Teil von der Energieart abhängig. Biomasse und Wasserkraft sind selbstverständlich leichter vorhersagbar als Windkraft und Fotovoltaik. Gerade für die letztgenannten Energiequellen sind für die Prognosen oftmals noch Wetterdaten notwendig.
Damit die Anlagenbetreiber sich bei der Erstellung der Einspeise-Prognosen Mühe geben, sind bei unzureichenden Prognosen Strafzahlungen fällig. Die Managementprämie soll also den erhöhten Aufwand und das erhöhte Risiko abdecken. Wenn der Anlagenbetreiber also gute Prognosen liefert, dann ist die Managementprämie eine gute zusätzliche Einnahmequelle.
Die Managementprämien für 2014:
Wasserkraft, EEG-fähiges Gas, Biomasse, Geothermie : 0,25 Cent / kWh
Wind und Fotovoltaik - nicht fernsteuerbar : 0,45 Cent / kWh
Wind und Fotovoltaik - fernsteuerbar : 0,6 Cent / kWh
Auch hier wird es im Jahr 2015 eine Absenkung geben.Die Managementprämien für 2015:
Wasserkraft, EEG-fähiges Gas, Biomasse, Geothermie : 0,225 Cent / kWh
Wind und Fotovoltaik - nicht fernsteuerbar : 0,3 Cent / kWh
Wind und Fotovoltaik - fernsteuerbar : 0,5 Cent / kWh
Flexibilitätsprämie
Die Flexibilitätsprämie ist für die flexible Bereitstellung von Strom gedacht, d.h., die Produktion von Ökostrom soll mittels der Flexibilitätsprämie bedarfsorientierter erfolgen. Diese Prämie ist für die Betreiber von Biogasanlagen vorgesehen.
Dabei wird mit der Flexibilitätsprämie neu installierte Leistung der Biogasanlage honoriert. Dies wird allerdings nur dann honoriert, wenn die Einspeisung des Stroms nicht durchgängig erfolgt. Die Flexibilitätsprämie soll gerade die bedarfsorientierte Einspeisung des Stroms vergüten. Andere Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien hatten diesen Punkt bisher vernachlässigt. Beim EEG ging es in den letzten Jahren primär um die Bereitstellung einer größeren Menge Ökostroms.